Formvorschriften

Beim Sammeln der Stimmen müssen strenge Formvorschriften eingehalten werden. Jede Unterschriftenliste muss

Gültig sind nur die Unterschriften von BürgerInnen der Gemeinde Blankenheim ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die bei der Kommunalwahl in der Gemeinde Blankenheim wahlberechtigt sind.

Auf der Liste müssen lesbar in Druckschrift

eingetragen werden.

Die Gemeinde überprüft jede einzelne Eintragung. Sind die Angaben unvollständig oder fehlerhaft, ist die Stimmabgabe ungültig und wird nicht mitgezählt. Weitere Details finden sich in der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 26.09.2019 der Gemeinde Blankenheim.

Für das Bürgerbegehren sind lt. Auskunft der Gemeinde vom 14.11.2022 mindestens 699 gültige Stimmen erforderlich.

Vertretungsberechtigte